Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt z.B. durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.

Was viele nicht wissen: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige. Es wird vom Gericht eine Person zur Betreuung bestimmt.

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